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Nova Tours AG
Reise-und Vertragsbestimmungen

Als Spezialisten für Australien, Neuseeland und die Südsee werden wir alles uns Mögliche unternehmen, damit Sie eine einwandfreie Reise und schöne Ferien verbringen können. Wir danken für das Vertrauen, das Sie uns mit Ihrer Buchung entgegenbringen. Trotzdem sollten Sie gewisse Bestimmungen kennen, denn diese sind in erster Linie dafür da, um Ihre Interessen als Reisende/r zu schützen. Mit einer klaren Abgrenzung Ihrer und unserer Rechte und Pflichten werden Vorteile und Missverständnisse vermieden, damit Ihre Ferien auch in dieser Hinsicht sorgenfrei verlaufen.

Unser Angebot:
Nebst den speziell gekennzeichneten Einzelpauschalreisen (d.h. Reisen mit mindestens 2 Leistungen und einem Pauschalpreis) und Gruppenreisen vermitteln wir in diesem Programm als Australien-, Neuseeland- und Südsee-Spezialreisebüro vorwiegend Einzelangebote verschiedener Leistungsträger (Hotels, Mietwagen- und Wohnmobil-Firmen, Transport- und Tourenunternehmen) zu deren Preisen in Lokalwährung (oft Sonderpreise für ausländische Touristen). Für diese Buchungen treten wir nur als Vermittler, also nicht als Reiseveranstalter, von Einzelbuchungen auf, welche separat und einzeln aufgelistet werden. Für diese Leistungen gelten die Bedingungen und Haftungsbestimmungen dieser Veranstalter, welche Sie jeweils in den Prospekten (die wir Ihnen vor der Buchung aushändigen) ersehen können.

1. Vertragsabschluss
1.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Nova Tours kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Nova Tours wirksam. Bei der Buchung ist Ihrem Reisebüro eine Anzahlung von SFr. 500.- pro Person zu leisten. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig. Für Buchungen von einzelnen Hotels, Bus-, Bahn- und Flugpässen und für Buchungen unter SFr. 3000.- sowie für kurzfristige Buchungen 14 Tage vor Abreise können Buchungsgebühren/Faxspesen von SFr. 50.- verrechnet werden.

2. Preise
2.1 Gültigkeit
Die Gültigkeit der Preise finden Sie unter den verschiedenen Angeboten. Einige wenige Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften) sind nicht in der Lage, die Preise über eine gewisse Zeit zu garantieren. Solche Preise werden mit dem Vermerk «Preisstand .... (z.B. Jan. 04)» versehen. Hierfür können Sie jederzeit den neusten Stand anfragen. Da es vorkommen kann, dass Leistungsträger die Preise re-duzieren, lohnt es sich immer eine Offerte einzuholen.

2.2 Umrechnung in Schweizer Franken
Die in Lokalwährung (*= siehe unten) publizierten Preise für bestätigte Leistungen werden zwischen 4-6 Wochen vor Abreise zum Devisenverkaufskurs einer Schweiz. Grossbank in Franken umgerechnet und in Rechnung gestellt. Dieser Kurs wird jeweils am 1. und 15. (oder am darauffolgenden Wochentag) jedes Monats notiert, und bei Umrechnung gilt der Kurs des vorhergehenden 1. resp. 15. Kalendertages (Kurs im Juni XX: A$ 1.- = SFr. 0,90, NZ$ 1.- = SFr. 0,75). Zusatzbuchungen werden zum gleichen Kurs umgerechnet. Kurzfristige, neue Aufträge werden zum Kurs des vorgehenden 1. oder 15. des Monats umgerechnet. Rückerstattungen erfolgen zum gleichen Kurs. Unsere Kunden haben jedoch auch die Möglichkeit, bereits bei unserer Offertenstellung und Bestätigung Preisangaben in SFr. zu erhalten und zwischen den 2 verschiedenen Zahlungsmodi auszuwählen. Eine spätere Änderung auf Lokalwährung und erneute Umwandlung in CHF ist dann jedoch nicht mehr möglich

3. Umbuchungen & Annullationen
3.1 Umbuchungen
Nebst den Umbuchungsgebühren der entsprechenden Leistungsträger (Busfirmen, Safaris, Wohnmobilvertreter, Kreuzfahrten, Bahn, Fluggesellschaften etc.) wird bei Umbuchungen zusätzlich eine Gebühr von SFr. 50.- pro Buchungsvorgang erhoben bis zu einem maximalen Betrag von SFr. 250

3.2 Annullationen
Nebst den Annullationsgebühren der entsprechenden Leistungsträger (Busfirmen, Safaris, Wohnmobilvertreter, Kreuzfahrten, Bahn, Fluggesellschaften etc.) wird bei Annullationen und Umbuchungen zusätzlich eine Gebühr von SFr. 50.- pro Buchungsvorgang erhoben. Die Kosten und Gebühren für Annullationen bei ernsthafter Erkrankung oder schwerem Unfall können Sie mit unserem besonders günstigen Versicherungsangebot "MobiTour" der Schweizerischen Mobiliar Versicherung abdecken (siehe "Reiseversicherung"). Sollten Sie eine andere Versicherung abschliessen, bitten wir Sie, den Deckungsumfang der entsprechenden Police mit unseren Annullationsbedingungen (siehe oben) zu vergleichen.

4. Reiseversicherung
4.1 Für Reisen nach Australien/Neuseeland und in die Südsee ist eine Annullationskosten- und Assistanceversicherung (Hilfeleistungen bei Reisezwischenfällen) obligatorisch. Mit dem Angebot "MobiTour" der Schweizerischen Mobiliar Versicherung können wir Ihnen eine besonders günstige Jahresreiseversicherung offerieren, gültig max. 365 . Die Prämien betragen z.Zt. SFr. 99.- für Einzelpersonen bzw. SFr. 159.- für Familien oder Zweipersonenhaushalte und beinhalten Annullationskosten bis SFr. 20'000.- pro Schadenfall (für Schadenfälle bis 50000 beträgt die Prämie für Einzelpersonen SFr. 299.- und für Zweipersonenhaushalte SFr. 399.-) sowie u.a. unbegrenzte Rückführungskosten bei ernsthafter Erkrankung oder schwerem Unfall. Wir beraten Sie gerne.

5. Haftung
5.1 Als Reisevermittler und Herausgeber der vorliegenden Broschüre zeichnet sich Nova Tours AG Aarau verantwortlich für den Inhalt dieses Prospektes sowie für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und für eine fachgerechte Ausführung Ihres Auftrages. Die Leistungsträger wie Fluggesellschaften, Hotels, Carunternehmen usw. haften grundsätzlich im Rahmen ihrer eigenen sowie nationaler und internationaler Bestimmungen für die Erbringung ihrer Leistungen. Sie sind unter anderem berechtigt, Reisen zu annullieren und Preise oder Programme zu ändern, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn unvorhersehbare Umstände sie dazu zwingen. Da ausländische Transportunternehmen oft keine Haftung bei Unfällen übernehmen, ist eine Unfall- und Rückreiseversicherung obligatorisch (siehe "Reiseversicherung").

5.2 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, dem Reiseteilnehmer eine angemessene Entschädigung auszurichten, wenn eine gemäss Prospekt zugesicherte Leistung ohne gleichwertigen Ersatz ganz oder teilweise ausfällt und auf Fehler von Leistungsträgern ohne Verschulden des Reiseteilnehmers zurückzuführen sind. Diese Haftung entfällt bei anderen Nachteilen und Schädigungen, die der Reiseveranstalter mit zumutbaren Mitteln und trotz aller Sorgfalt nicht hätte verhindern können. Die Haftung des Reiseveranstalters bezieht sich nur auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den diesbezüglichen Preis beschränkt.

5.3 Die Leistungsträger (Transportführer wie z.B. Flug-, Schiffs-, Bahn- und Busgesellschaften, Hotels und Restaurants usw.) haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und internationalen Abkommen für die Erbringung ihrer Leistung, grundsätzlich in eigener Verantwortung, direkt gegenüber dem Reiseteilnehmer. Der Reiseveranstalter bemüht sich selbstverständlich, dem Reiseteilnehmer bei der Geltendmachung begründeter Ansprüche gegenüber Leistungsträgern behilflich zu sein.

5.4 Ersatzbegehren sind innert vier Wochen nach Reisebeendigung schriftlich beim Reiseveranstalter einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Schadenersatz-anspruch. Reiseleiter und Lokalvertretungen nehmen Reklamationen entgegen, ohne jedoch verpflichtet zu sein, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

6. Programm- und Preisänderungen
6.1 Der Pauschalpreis entspricht den neusten Preisangaben der verschiedenen Leistungsträger. Bei grösseren Preisänderungen der Leistungsträger kann der Pauschalpreis entsprechend angepasst werden.

6.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, Programme und Preise vor oder während der Reise zu ändern, wenn Massnahmen von Leistungsträgern, Verspätungen, Flugplan-änderungen, Streiks oder andere vom Reiseveranstalter nicht vorhersehbare oder beeinflussbare Umstände oder Ereignisse ihn dazu zwingen.

6.3 Mehrkosten, die sich aus Reise-verlängerungen und/oder Routenänderungen infolge unvorhersehbarer Umstände ergeben, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

7. Annullation durch Reiseveranstalter
7.1 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Reise aus zwingenden Gründen (z.B. höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Nichterteilung oder Ent-ziehung von Landerechten etc.) nicht durchgeführt werden kann.

8. Pass/Visa
8.1 Der Reisepass muss 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. Für einige Länder besteht Visumspflicht. Erkundigen Sie sich bitte schon bei der Buchung Ihrer Reise, ob und welche Visas Sie benötigen, da die Bestimmungen oft kurzfristig ändern können. Wir können deshalb keine Haftung für Nichteinholung von Visas übernehmen. Die Visakosten sind nicht eingeschlossen.

9. Gerichtsstand
9.1. Im Verhältnis zwischen Ihnen und Nova Tours AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Nova Tours AG können nur am Firmensitz in Aarau angebracht werden (Gerichtsstand ist Aarau).

Aarau, im Januar 2005

(Preisänderungen vorbehalten)

 
 
 
 
     
     
 

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