Nova Tours AG
Reise-und Vertragsbestimmungen
Als Spezialisten für Australien, Neuseeland und die Südsee
werden wir alles uns Mögliche unternehmen, damit Sie eine einwandfreie
Reise und schöne Ferien verbringen können. Wir danken
für das Vertrauen, das Sie uns mit Ihrer Buchung entgegenbringen.
Trotzdem sollten Sie gewisse Bestimmungen kennen, denn diese sind
in erster Linie dafür da, um Ihre Interessen als Reisende/r
zu schützen. Mit einer klaren Abgrenzung Ihrer und unserer
Rechte und Pflichten werden Vorteile und Missverständnisse
vermieden, damit Ihre Ferien auch in dieser Hinsicht sorgenfrei
verlaufen.
Unser Angebot:
Nebst den speziell gekennzeichneten Einzelpauschalreisen (d.h. Reisen
mit mindestens 2 Leistungen und einem Pauschalpreis) und Gruppenreisen
vermitteln wir in diesem Programm als Australien-, Neuseeland- und
Südsee-Spezialreisebüro vorwiegend Einzelangebote verschiedener
Leistungsträger (Hotels, Mietwagen- und Wohnmobil-Firmen, Transport-
und Tourenunternehmen) zu deren Preisen in Lokalwährung (oft
Sonderpreise für ausländische Touristen). Für diese
Buchungen treten wir nur als Vermittler, also nicht als Reiseveranstalter,
von Einzelbuchungen auf, welche separat und einzeln aufgelistet werden.
Für diese Leistungen gelten die Bedingungen und Haftungsbestimmungen
dieser Veranstalter, welche Sie jeweils in den Prospekten (die wir
Ihnen vor der Buchung aushändigen) ersehen können.
1. Vertragsabschluss
1.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Nova Tours kommt mit der Entgegennahme
Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung
zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag für Sie und Nova Tours wirksam. Bei der Buchung
ist Ihrem Reisebüro eine Anzahlung von SFr. 500.- pro Person
zu leisten. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Abreise fällig.
Für Buchungen von einzelnen Hotels, Bus-, Bahn- und Flugpässen
und für Buchungen unter SFr. 3000.- sowie für kurzfristige
Buchungen 14 Tage vor Abreise können Buchungsgebühren/Faxspesen
von SFr. 50.- verrechnet werden.
2. Preise
2.1 Gültigkeit
Die Gültigkeit der Preise finden Sie unter den verschiedenen
Angeboten. Einige wenige Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften)
sind nicht in der Lage, die Preise über eine gewisse Zeit zu
garantieren. Solche Preise werden mit dem Vermerk «Preisstand
.... (z.B. Jan. 04)» versehen. Hierfür können Sie
jederzeit den neusten Stand anfragen. Da es vorkommen kann, dass
Leistungsträger die Preise re-duzieren, lohnt es sich immer
eine Offerte einzuholen.
2.2 Umrechnung in Schweizer Franken
Die in Lokalwährung (*= siehe unten) publizierten Preise für
bestätigte Leistungen werden zwischen 4-6 Wochen vor Abreise
zum Devisenverkaufskurs einer Schweiz. Grossbank in Franken umgerechnet
und in Rechnung gestellt. Dieser Kurs wird jeweils am 1. und 15.
(oder am darauffolgenden Wochentag) jedes Monats notiert, und bei
Umrechnung gilt der Kurs des vorhergehenden 1. resp. 15. Kalendertages
(Kurs im Juni XX: A$ 1.- = SFr. 0,90, NZ$ 1.- = SFr. 0,75). Zusatzbuchungen
werden zum gleichen Kurs umgerechnet. Kurzfristige, neue Aufträge
werden zum Kurs des vorgehenden 1. oder 15. des Monats umgerechnet.
Rückerstattungen erfolgen zum gleichen Kurs. Unsere Kunden
haben jedoch auch die Möglichkeit, bereits bei unserer Offertenstellung
und Bestätigung Preisangaben in SFr. zu erhalten und zwischen
den 2 verschiedenen Zahlungsmodi auszuwählen. Eine spätere
Änderung auf Lokalwährung und erneute Umwandlung in CHF
ist dann jedoch nicht mehr möglich
3. Umbuchungen & Annullationen
3.1 Umbuchungen
Nebst den Umbuchungsgebühren der entsprechenden Leistungsträger
(Busfirmen, Safaris, Wohnmobilvertreter, Kreuzfahrten, Bahn, Fluggesellschaften
etc.) wird bei Umbuchungen zusätzlich eine Gebühr von
SFr. 50.- pro Buchungsvorgang erhoben bis zu einem maximalen Betrag
von SFr. 250
3.2 Annullationen
Nebst den Annullationsgebühren der entsprechenden Leistungsträger
(Busfirmen, Safaris, Wohnmobilvertreter, Kreuzfahrten, Bahn, Fluggesellschaften
etc.) wird bei Annullationen und Umbuchungen zusätzlich eine
Gebühr von SFr. 50.- pro Buchungsvorgang erhoben. Die Kosten
und Gebühren für Annullationen bei ernsthafter Erkrankung
oder schwerem Unfall können Sie mit unserem besonders günstigen
Versicherungsangebot "MobiTour" der Schweizerischen Mobiliar
Versicherung abdecken (siehe "Reiseversicherung"). Sollten
Sie eine andere Versicherung abschliessen, bitten wir Sie, den Deckungsumfang
der entsprechenden Police mit unseren Annullationsbedingungen (siehe
oben) zu vergleichen.
4. Reiseversicherung
4.1 Für Reisen nach Australien/Neuseeland und in die Südsee
ist eine Annullationskosten- und Assistanceversicherung (Hilfeleistungen
bei Reisezwischenfällen) obligatorisch. Mit dem Angebot "MobiTour"
der Schweizerischen Mobiliar Versicherung können wir Ihnen
eine besonders günstige Jahresreiseversicherung offerieren,
gültig max. 365 . Die Prämien betragen z.Zt. SFr. 99.-
für Einzelpersonen bzw. SFr. 159.- für Familien oder Zweipersonenhaushalte
und beinhalten Annullationskosten bis SFr. 20'000.- pro Schadenfall
(für Schadenfälle bis 50000 beträgt die Prämie
für Einzelpersonen SFr. 299.- und für Zweipersonenhaushalte
SFr. 399.-) sowie u.a. unbegrenzte Rückführungskosten
bei ernsthafter Erkrankung oder schwerem Unfall. Wir beraten Sie
gerne.
5. Haftung
5.1 Als Reisevermittler und Herausgeber der vorliegenden Broschüre
zeichnet sich Nova Tours AG Aarau verantwortlich für den Inhalt
dieses Prospektes sowie für eine sorgfältige Auswahl der
Leistungsträger und für eine fachgerechte Ausführung
Ihres Auftrages. Die Leistungsträger wie Fluggesellschaften,
Hotels, Carunternehmen usw. haften grundsätzlich im Rahmen
ihrer eigenen sowie nationaler und internationaler Bestimmungen
für die Erbringung ihrer Leistungen. Sie sind unter anderem
berechtigt, Reisen zu annullieren und Preise oder Programme zu ändern,
wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn
unvorhersehbare Umstände sie dazu zwingen. Da ausländische
Transportunternehmen oft keine Haftung bei Unfällen übernehmen,
ist eine Unfall- und Rückreiseversicherung obligatorisch (siehe
"Reiseversicherung").
5.2 Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, dem Reiseteilnehmer
eine angemessene Entschädigung auszurichten, wenn eine gemäss
Prospekt zugesicherte Leistung ohne gleichwertigen Ersatz ganz oder
teilweise ausfällt und auf Fehler von Leistungsträgern
ohne Verschulden des Reiseteilnehmers zurückzuführen sind.
Diese Haftung entfällt bei anderen Nachteilen und Schädigungen,
die der Reiseveranstalter mit zumutbaren Mitteln und trotz aller
Sorgfalt nicht hätte verhindern können. Die Haftung des
Reiseveranstalters bezieht sich nur auf den unmittelbaren Schaden
und ist in jedem Fall auf den diesbezüglichen Preis beschränkt.
5.3 Die Leistungsträger (Transportführer wie z.B. Flug-,
Schiffs-, Bahn- und Busgesellschaften, Hotels und Restaurants usw.)
haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und internationalen
Abkommen für die Erbringung ihrer Leistung, grundsätzlich
in eigener Verantwortung, direkt gegenüber dem Reiseteilnehmer.
Der Reiseveranstalter bemüht sich selbstverständlich,
dem Reiseteilnehmer bei der Geltendmachung begründeter Ansprüche
gegenüber Leistungsträgern behilflich zu sein.
5.4 Ersatzbegehren sind innert vier Wochen nach Reisebeendigung
schriftlich beim Reiseveranstalter einzureichen. Nach Ablauf dieser
Frist erlischt der Schadenersatz-anspruch. Reiseleiter und Lokalvertretungen
nehmen Reklamationen entgegen, ohne jedoch verpflichtet zu sein,
irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
6. Programm- und Preisänderungen
6.1 Der Pauschalpreis entspricht den neusten Preisangaben der verschiedenen
Leistungsträger. Bei grösseren Preisänderungen der
Leistungsträger kann der Pauschalpreis entsprechend angepasst
werden.
6.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, Programme und Preise
vor oder während der Reise zu ändern, wenn Massnahmen
von Leistungsträgern, Verspätungen, Flugplan-änderungen,
Streiks oder andere vom Reiseveranstalter nicht vorhersehbare oder
beeinflussbare Umstände oder Ereignisse ihn dazu zwingen.
6.3 Mehrkosten, die sich aus Reise-verlängerungen und/oder
Routenänderungen infolge unvorhersehbarer Umstände ergeben,
gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
7. Annullation durch Reiseveranstalter
7.1 Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine Reise
zu annullieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht
wird oder die Reise aus zwingenden Gründen (z.B. höherer
Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Nichterteilung
oder Ent-ziehung von Landerechten etc.) nicht durchgeführt
werden kann.
8. Pass/Visa
8.1 Der Reisepass muss 6 Monate über das Rückreisedatum
hinaus gültig sein. Für einige Länder besteht Visumspflicht.
Erkundigen Sie sich bitte schon bei der Buchung Ihrer Reise, ob
und welche Visas Sie benötigen, da die Bestimmungen oft kurzfristig
ändern können. Wir können deshalb keine Haftung für
Nichteinholung von Visas übernehmen. Die Visakosten sind nicht
eingeschlossen.
9. Gerichtsstand
9.1. Im Verhältnis zwischen Ihnen und Nova Tours AG ist ausschliesslich
schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Nova Tours AG können
nur am Firmensitz in Aarau angebracht werden (Gerichtsstand ist
Aarau).
Aarau, im Januar 2005
(Preisänderungen vorbehalten)
|